Die Inspektion ist eine freiwillige Überprüfung des Fahrzeugs hinsichtlich seiner Sicherheit und Funktionsfähigkeit. Als Fahrzeugbesitzer sind Sie - anders als etwa bei der Hauptuntersuchung - zwar hierzu nicht verpflichtet, allerdings empfiehlt es sich, das Fahrzeug in regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen. Bei der Inspektion werden alle relevanten Fahrzeugteile überprüft und gewartet.
Sollten einige Fahrzeugteile nicht mehr voll funktionsfähig sein, werden diese durch uns fachmännisch und nach vorheriger Absprache mit Ihnen ausgetauscht. Die regelmäßige Inspektion wird im Scheckheft Ihres Fahrzeugs eingetragen.
Sie wissen nicht, wann Ihre nächste Inspektion gemacht werden sollte oder Sie benötigen einen Termin? Dann kommen Sie vorbei oder rufen uns an.
Übrigens: Seit dem 01.05.2010 sind Sie nicht mehr dazu verpflichtet, Ihr neues Fahrzeug innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung bei einer Vertragswerkstatt Ihres Fahrzeugherstellers warten und reparieren zu lassen. Dies ist auch in nicht-markengebundenen Werkstätten möglich.
Hierzu der Link zur entsprechenden Gruppenfreistellungsverordnung:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:138:0016:0027:DE:PDF
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